Ja, ich habe tatsächlich schon einmal erfolgreich eine Entschädigung wegen Flugverspätung erhalten – es war ein Flug von Barcelona nach Frankfurt mit über dreieinhalb Stunden Verspätung. Auf der Seite
https://rechtstipps.net/flugverspaetung-wann-habe-ich-anspruch-auf-entschaedigung/ habe ich mich damals genau über meine Rechte informiert. Besonders hilfreich fand ich dort die Infos zur EU-Verordnung 261/2004 und den Hinweis, dass die Verspätung erst gilt, wenn die Flugzeugtür geöffnet ist.
Ich habe zunächst selbst die Airline kontaktiert, alle Unterlagen gesammelt – Buchungsbestätigung, Bordkarte, Verspätungsnachweis – und eine höfliche, aber bestimmte Mail geschickt. Es hat zwar einige Wochen gedauert, aber schließlich kam die Zusage: 400 Euro Entschädigung für die Mittelstrecke.
Ein Tipp: Reiche den Antrag schriftlich und nachweisbar ein – Einschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung. Falls die Airline sich nicht meldet oder ablehnt, gibt es auch Plattformen oder Anwälte, die sich um den Fall kümmern – gegen Provision. Ich habe das zum Glück nicht gebraucht, aber eine Freundin hatte mit einem Anbieter Erfolg, der sich auf Fluggastrechte spezialisiert hat.
Wichtig ist, keine Zeit zu verlieren – man kann zwar bis zu drei Jahre rückwirkend Ansprüche stellen, aber je früher, desto besser. Halte dich an die formalen Anforderungen, und sei hartnäckig. Viele Airlines hoffen, dass Kunden einfach aufgeben.
Man sollte sich auch vorher informieren, ob die Ursache tatsächlich kein außergewöhnlicher Umstand war – z. B. technischer Defekt ja, Unwetter nein. Genau das erklärt die oben genannte Seite sehr gut. Fazit: Wer seine Rechte kennt, hat gute Chancen – Geduld und Dokumentation sind der Schlüssel.