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Forum - Strafverteidigung bei Vorwurf der Teilnahme an unerlaubtem Online-Glücksspiel

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Dren (Gast)
16.03.2025 11:28 (UTC)[zitieren]
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur rechtlichen Situation in Bezug auf Online-Glücksspiel. Ein Bekannter hat Post von einer Behörde bekommen, weil ihm vorgeworfen wird, an unerlaubtem Online-Glücksspiel teilgenommen zu haben. Soweit ich weiß, sind viele Anbieter im Ausland lizenziert, aber in Deutschland gibt es wohl strenge Regeln.

Wie sieht die Verteidigung in solchen Fällen aus? Kann man sich darauf berufen, dass der Anbieter eine ausländische Lizenz hat? Welche Argumente sind relevant, um sich dagegen zu wehren? Würde mich über eure Einschätzungen freuen!
Trab (Gast)
18.03.2025 00:15 (UTC)[zitieren]
ich stimme zu, dass die rechtliche Lage nicht ganz einfach ist. Ein zentraler Aspekt der Verteidigung könnte sein, dass sich viele Spieler auf die Lizenzierung eines Anbieters verlassen und nicht bewusst gegen Gesetze verstoßen wollten. In einigen Urteilen wurde bereits festgestellt, dass die Verantwortung eher bei den Anbietern liegt als bei den Spielern.
Trabblun (Gast)
18.03.2025 00:56 (UTC)[zitieren]
Hallo, das ist tatsächlich eine interessante Frage. Die Rechtslage ist in Deutschland nicht ganz einfach, weil es eine Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Online-Glücksspielangeboten gibt. Seit der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft ist, gibt es eine offizielle Regulierung, aber nicht alle Anbieter haben eine deutsche Lizenz. Bei der Verteidigung kann geprüft werden, ob die Teilnahme tatsächlich nachweisbar ist und ob die rechtlichen Grundlagen für den Vorwurf stichhaltig sind. Es gibt auch immer wieder Urteile, die besagen, dass Spieler nicht unbedingt bestraft werden können, wenn sie sich auf die Lizenz eines Anbieters verlassen haben. Ein erfahrener Strafverteidiger der professionell ist in Strafverteidigung bei Vorwurf der Teilnahme an unerlaubten Online Glücksspiel kann hier sicher weiterhelfen und prüfen, ob überhaupt eine Rechtsgrundlage für die Sanktion besteht.

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